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Geschmacksrichtung

Gesundheit kann man Essen!

Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen mit bestehenden Beschwerden oder Erkrankungen. Die Ziele der Ernährungstherapie sind die positive Beeinflussung der Erkrankung, die Linderung der Beschwerden, die Reduktion von Medikamenten, die Vermeidung operativer Eingriffe sowie die Steigerung der Lebensqualität.

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Aufgrund meiner Qualifikation & Zusatzausbildung werden ernährungstherapeutische Beratungen von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen in der Regel ingesamt 5-6 Sitzungen. Den Antrag für Ihre Krankenkasse finden Sie hier.

Ablauf

 vor Ort - per Onlinesprechstunde

Telefon und Nachrichten

Kurzes
Kennlerngespräch

5-15 min​

  • Kontaktaufnahme per Telefon / E-Mail / Kontaktformular

  • kostenloses und unverbindliches Kurztelefonat zur Klärung des individuellen Anliegens und möglicher finanzieller Unterstützung durch die Krankenkasse

  • Aushändigung Ernährungsprotokoll

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Therapeut mit Klemmbrett

Erstgespräch/
Anamnese

60 min​

  • ausführliche Anamnese mit umfassendem Bild über Beschwerden, Essverhalten, Lebenssituation, Gewohnheiten und Absteckung von Wünschen, Erwartungen und Zielen

  • Besprechen des Ernährungsprotokolls

  • ggf. Auswertung ärztlicher Befunde

  • erste ernährungstherapeutische Optionen zum Krankheitsbild

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Folge-
gespräche

je 30-45 min​

  • Besprechung des aktuellen Status

  • Vermittlung notweniger (Fach-)Informationen

  • Problemanalyse mit gemeinsamer Lösungssuche

  • Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag

  • individuelle Klärung von Fragen

  • Bereitstellung von spezifischen Informationsmaterialien & Beratungsunterlagen

Beratungsschwerpunkte

Rheuma/Arthritis, Arthrose, Fibromyalgie/Schmerzsyndrome, Osteoporose, Gicht/Hyperurikämie, Entzündungen von Sehnen & Weichteilen

Übergewicht, Adipositas, vor & nach bariatrisch-chirurgischen Eingriffen, mit/ohne GLP-1-Medikamente ("Abnehmspritze")

Insulinresistenz, Diabetes Typ II, Fettstoffwechselstörungen, Metabolisches Syndrom, Fettleber, Migräne, Sodbrennen/Reflux, Verstopfung/Obstipation, Gicht/Hyperurikämie

Essstörungen

Magersucht/Anorexie, Bulimie, Binge-Eating, Orthorexie

Hauterkrankungen

Akne, Neurodermitis, Psoriasis/Schuppenflechte

Psychische Erkrankungen

Depressionen

Geld

Krankenkassenzuschuss

Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen beträgt meist insgesamt um die 150-250 Euro.

 

Die Bezuschussung der Privatkassen ist sehr individuell und hängt u.a. vom jeweils geschlossenen Vertrag ab. Es ist empfehlenswert mit der Krankenkasse im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und sich zu erkundigen.

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Schritt für Schritt zur Kostenerstattung

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Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Kontaktformular, um Ihr persönliches Anliegen zu besprechen.

 

Lassen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen. Ein Rezept oder Überweisungsschein ist auch möglich. 

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Schicken Sie mir bitte eine Kopie der ausgefüllten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung an info@kopfsalat-klein.de.

 

Sie kontaktieren Ihre Krankenkasse und erfragen die Bezuschussung. Den  Antrag auf Kostenerstattung reichen Sie bei Bedarf bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft Ihre Anfrage zur Kostenerstattung. Die schriftliche Genehmigung enthält den genauen Zuzahlungsbetrag.

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Nach Abschluss der Beratungen reichen Sie meine Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein und der Anteil der Kostenübernahme wird Ihnen auf Ihr Konto erstattet.

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Ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung

Von Ihrem Arzt auszufüllen und zu unterschreiben. Die Verordnung ist für den Arzt budgetneutral.
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Antrag auf Kostenerstattung

Bitte ausfüllen und mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Bedarf bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
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Qualifizierte Ernährungsberatung

Meine Beratung erfolgt als zertifizierte Ernährungsberaterin der Krankenkassen!

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Die Begriffe Ernährungsberater oder Ernährungstherapeut sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder darf sich so nennen bzw. diese Bezeichnungen führen. Dies können echte Ernährungsfachkräfte wie Ökotrophologen sein, aber auch Personen, die keinerlei Fachkenntnisse nachgewiesen haben. Das macht es für Menschen, die Hilfe bei Ernährungsproblemen suchen, schwer, seriöse von unseriösen Angeboten in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung voneinander zu unterscheiden.

 

Nur Fachkräfte mit einem anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung wie Diätassistenten, Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler sind von den Krankenkassen als Qualifikation anerkannt, dürfen Ernährungstherapie nach § 43 SGB V anbieten und über die Krankenkassen abrechnen. Zertifizierte Ernährungsberater können fundierte Fachkenntnisse auf zahlreichen Gebieten nachweisen. Hierzu zählen Fachkenntnisse aus der Ernährungswissenschaft und Ernährungsmedizin sowie aus der Biochemie und Pathophysiologie. Hinzu kommen Bereiche wie Diätetik und Lebensmittelkunde. Die Zertifizierung setzt darüberhinaus regelmäßige Fortbildungen voraus.

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